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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Fahrzeugdatenabfrage über Kennzeichen bei VU | 116 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 H.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 682754 | ||
Datum | 26.05.2011 12:04 MSG-Nr: [ 682754 ] | 79824 x gelesen | ||
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Hallo zusammen! Bei einem Fahrzeugkennzeichen handelt es sich nicht um eine personenbezogenen Datensatz, wohl aber um einen personenbeziehbaren. Dies erklärt auch, weshalb es einen Anspruch gibt, diesen so zu schützen, wie wir bei der Feuerwehr andere Daten auch schützen müssen und so wie es der Betreiber der Datenbank wünscht. Der Grund weshalb im Gesetzestext die Leistellen genannt sind hat meines wissens nach damit zu tuen, dass man die Anzahl der möglichen Antragsteller für Zugängsanträge und ggf. auch für Zugänge zu reduzieren. Was die Leistellen mit den Daten machen, liegt dann in deren Hoheit. Wie ist es sonst zu erklären, dass die Polizei heute schützenwerte Daten über gesicherte Verbindungen abruft und dann via BOS-Funk an die Streife vor Ort übermittelt? Grüße Jörg | ||||
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