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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Fahrzeugdatenabfrage über Kennzeichen bei VU | 116 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 682834 | ||
Datum | 26.05.2011 21:29 MSG-Nr: [ 682834 ] | 79494 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Weyrich Wenn die Fahrgestellnummer sichtbar außen angebracht ist (was bei vielen Fahrzeugen heute schon der Fall ist), kann das sogar der neidische Nachbar mit relativ geringem Aufwand heute schon rausfinden. Das kann er mit dem verpixelten StreetView-Haus genauso. Er kann sogar hergehen und es mit seinem Smartphone über Picasa in Google einbinden. Eben weil das Thema nicht rational ist, wollte ich von Thomas wissen wie es rechtlich aussieht. Der gemeine Bürger an sich ist mit dem Reizthema "Datenschutz" kirre gemacht worden, und Politiker nutzen das Thema gerne zur Selbstprofilierung. Deshalb ist es auch egal was "wir" oder der GMV sagt, es geht um ein Rechtsproblem. Dieses wurde aber inzwischen beantwortet. Wobei vermutlich gerade bei diesem Thema das Prinzip "zwei Juristen, drei Meinungen" gilt. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | ||||
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