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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Fahrzeugdatenabfrage über Kennzeichen bei VU | 116 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 682840 | ||
Datum | 26.05.2011 22:30 MSG-Nr: [ 682840 ] | 79341 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Markus Weber Naja, hier im Ort wissen viele, dass AA- ___ ___ 112 dem Weber sein Auto ist. Ist dass dann schon eine Spezifizierung, wenn Karl Löschknecht nachschauen kann ob im Autochen die 140PS-Außendienstlervariante oder der 320PS V6 Biturbo schnurrt? Karl Löschknecht hat dafür eine klare Rechtsgrundlage, wenn jemand im betreffenden Auto eingeklemmt ist. Damit ist die Weitergabe an Karl Löschknecht und die Verarbeitung durch diesen (Aufruf des passenden Unfallmerkblattes o.ä.) aus Sicht des Datenschutzes völlig unproblematisch. Spannender bleibt die Frage, ob Karl Löschknecht (oder gleich die Zulassungsstelle bzw. das KBA) diese Daten auch unabhängig von einer Unfallsituation an jeden einfach so weitergeben darf. Geschrieben von Markus Weber Ist das "eine Spezifizierung des Halters" aus Sicht des DSB, wenn irgendjemand das mit zusätzlichem (frei zugänglichem) Wissen verknüpfen kann, Nach der für mich verbindlichen Auslegung: ja, die rein technischen Daten sind über das Kennzeichen personifiziert und unterliegen damit dem Datenschutz. Ich darf z.B. auch deinem Nachbarn nicht erzählen, welche technischen Mängel ich bei der HU an deinem Fahrzeug gefunden habe, auch wenn den das noch so sehr interessiert. (und auch wenn der mir erzählt, dass es sich dabei doch um rein technische Informationen handelt die doch garnichts persönliches mit dir zu tun haben...) Die Rechtsgrundlagen für das Fahrzeugregister des KBA erlauben ebenfalls keine Weitergabe an Neugierige, sondern nur die Erteilung von begrenzten Auskünften an Personen mit berechtigtem Interesse bestimmter Art (z.B. Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen nach einem Verkehrsunfall) bzw. an bestimmte Behörden für bestimmte Zwecke (z.B. Strafverfolgung). Gruß, Henning | ||||
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