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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Bestes Bsp. für eine unsinnige FUNKTIONSkennzeichnung | 125 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 682871 | ||
Datum | 27.05.2011 09:10 MSG-Nr: [ 682871 ] | 74041 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Bohlen THW hat Aufgabenbereiche Abstützung/ Sicherung und Bergung, also 2 Abschnittsleiter, ggfs. noch Zugführer etc. Welcher der beiden weißen Westenträger ist denn nun Gesamtchef THW? Hallo, wenn der Einsatzleiter zwei Abschnittsleiter einteilt, wozu braucht er dann noch einen zwischengeschalteten Organisationsleiter? Gerne darf sich ein "Ansprechpartner" der Organisation im Umfeld der Führungsstelle aufhalten und ggfs. Hinweise zu Einsatzoptionen o.ä. geben. Das geht aber eher in Richtung Fachberater als "Unter-Einsatzleiter", oder? Ansonsten wäre ja auch niemals ein gemeinsamer Einsatz verschiedener Organisationen im einem Abschnitt möglich, weil sonst über einem Abschnittsleiter wieder zwei Organisations-Leiter stehen würden....das geht doch nicht. Grüße aus dem Rheinland! Carsten Gösch DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V. www.dlrg-dormagen.de | ||||
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