News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Bestes Bsp. für eine unsinnige FUNKTIONSkennzeichnung | 125 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 683051 | ||
Datum | 28.05.2011 11:06 MSG-Nr: [ 683051 ] | 73721 x gelesen | ||
Servus Jo, ganz so einfach ist es (leider!) auch nicht, denn Geschrieben von Josef Mäschle Art. 18 wie Du hier richtig zitiert hast, bezieht sich der Art. 18 BayFwG lediglich auf die Feuerwehren und die (sonstigen) Hilfskräfte, die in Art. 24 Abs. 1 BayFwG genannt sind. Dort steht: Geschrieben von Bayerisches Feuerwehrgesetz Art. 24 Dieser Artikel bezieht sich eben nicht auf die anderen Einsatzkräfte wie THW, Hilfsorganisationen etc. Die "Einsatzleitung" des Rettungsdienstes und der Hilfsorganisationen richtet sich nach den Bestimmungen des BayRDG (das habe ich gerade nicht zur Hand)... Allerdings wird das THW in Bayern niemals mit einer eigenen Einsatzleitung an einer Einsatzstelle aufschlagen. Das THW unterstellt sich an der Einsatzstelle in der Regel immer der dort bereits bestehenden Einsatzleitung der Feuerwehr. Geschrieben von Josef Mäschle Zuständig ist also auch in Bayern standardmäßig der EL der Feuerwehr. Das stimmt so - wie dargelegt - leider nicht ganz... wobei es da auf örtlicher Ebene durchaus auch einsatzbedingte Abweichungen von gibt. Wenn wir einen Absicherungs-RTW an einer Einsatzstelle haben, wird der oftmals auch dem EL der Feuerwehr quasi "unterstellt". Klappt bei uns ganz gut. Geschrieben von Josef Mäschle Es gibt eine Ausnahme, aber die ist mit der Einzelfallentscheidung für besondere Fälle beim IM sehr hoch aufgehängt... Davon wurde meines Wissens über den § 16 AVBayFwG Gebrauch gemacht. Geschrieben von Josef Mäschle Also: Ein Blich ins Gesetzt erleichtert zuweilen de Rechtsfindung ;-) DEN Spruch müssen meine Anwärter (in der behördlichen Ausbildung) auch des öfteren hören... :-))) Gruß Markus | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|