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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Gelenk-/Teleskopmast RLP < 7,5 t | 6 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 683241 | ||
Datum | 30.05.2011 16:41 MSG-Nr: [ 683241 ] | 4863 x gelesen | ||
Geschrieben von Arthur Scherz
dass andere sowas machen, weiß ich wohl... (wieso finde ich eigentlich die für Hubrettungsgeräte europäisch geltende DIN EN 1777 im Link nicht als erfüllt?) Wenn man das als Hub_arbeits_bühne betrachtet, o.k., aber als Hubrettungsgerät...? Der Otto-Normaluser als Arbeitnehmer muss dafür übrigens heute einen Führerschein BC1 haben und eine definierte Einweisung: http://www.euk-info.de/fileadmin/PDF_Archiv/Regelwerk_Archiv/GUV-G/GUV-G_0966-April_2010.pdf Das muss er auch deshalb haben, weil im Gegensatz zu einer DLK o.ä. einige Dinge technisch anders geregelt/gesichert sind. Otto-Normal-FA reichen der Fw-Führerschein und ggf. ein paar Probestunden (weil Leihbühnenverleiher verlangen ja auch nicht mehr...?)...? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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