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Thema | Welche Einsätze fließen in Feuerwehrbedarfsplan | 11 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 683709 |
Datum | 02.06.2011 20:44 MSG-Nr: [ 683709 ] | 4749 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspitzenanhänger
Feuerwehr
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritzenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Geschrieben von Linus DrescherNicht direkt. Aber indirekt sehr wohl. Da stehen "Menschenrettung", "Eigensicherung", "Brandbekämpfung" und "Entrauchung". Erfordert m.E.: 4-8 PA, tragbare Leitern, Be- und Entlüftungsgerät etc. Da kann man schon einiges an Ausrüstungsbedarf erkennen. Oder willst du mir erzählen, dass das Schutzziel (fürs erste) erfüllt ist, wenn innerhalb von 8 Minuten 10 Einsatzkräfte mit nur einem TSA vor der Tür stehen? Diese Ausrüstung muss natürlich nicht in der eigenen Feuerwehr vorhanden sein. Die kann auch komplett von außerhalb kommen, sofern zeitlich machbar. Dann könnte man aber fragen, wozu man im eigenen Ort noch eine Feuerwehr hat. (Muss nicht zu dem Ergebnis kommen, die FW zu schließen - kann aber.
Wohnungsbrand 2. OG, Treppenhaus verraucht, Person in der Whg. Innerhalb von 8 Minuten 10 Kräfte, davon 4 PA, nach weiteren 5 (?) Minuten weitere 6 Kräfte. Für die Geschosshöhe reicht an sich eine Steckleiter, für die vorgenommenen Rohre eine PFPN 10/1000. Lüfter und ähnliches sind sicherlich von Vorteil, jedoch ohnehin, laut Beladeliste der SFS-Regensburg, nur auf LF20 und ähnlichem vorgesehen. Hält man an der reinen Norm fest, müsste das bedeuten, dass Deutschlandweit binnen 13 Minuten ein großes Löschgruppenfahrzeug zur Verfügung stehen müsste. Real wird z.B. in Thüringen erst für eine BT3 Gemeinde und da auch erst als Unterstützung ein Fahrzeug dieser Größe gefordert.
Nutzt man zur Entrauchung andere Methoden ohne Lüfter, gibt es auch hier keinen eindeutigen Hinweis auf eine Miindestausstattung. Man kann den Brand mit 2 TSF und einem MTW abarbeiten. Als Grundlage für eine Mindestaustattung taugt er nur sehr bedingt.
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