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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Grenzübergreifender Grossbrand im Amtsvenn in Gronau/Enschede | 117 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 684166 | ||
| Datum | 07.06.2011 12:35 MSG-Nr: [ 684166 ] | 55975 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Heinz Knothe darf eigentlich die Jugendfeuerwehr bei einenem realen Einsatz eingesetz werden. Siehe auch beispielshaft diverse Diskussionen seit der Gründung des FW-Forums hier: -> " Einsatzzeiten " -> " Bawü: Forderung Eintrittsalter in die aktive Abteilung auf 16 absenken " -> " JF´ler im Einsatz! " Für BaWü: " FwG § 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen," Andere Bundesländer haben ggf. andere gesetzliche Regelungen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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