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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Grenzübergreifender Grossbrand im Amtsvenn in Gronau/Enschede | 117 Beiträge | ||
| Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 684170 | ||
| Datum | 07.06.2011 12:45 MSG-Nr: [ 684170 ] | 55909 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinz Knothe darf eigentlich die Jugendfeuerwehr bei einenem realen Einsatz eingesetz werden. Die Jugendfeuerwehr darf das m.W. nur in Bayern und auch dort nur unter gewissen Voraussetzungen. (16 Jahre, TM1 abgeschlossen, erfahrener TF, außerhalb Gefahrenbereich, etc.) Kenne aber auch Feuerwehren die das nicht zulassen. Dass Einsatzkräfte unter 18 Jahren im aktiven Dienst sind, ist in anderen Ländern durchaus üblich (Altersgrenzen in den BL, es kann aber sein, dass dabei nicht überall Einsätze mitgefahren werden dürfen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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