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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Grenzübergreifender Grossbrand im Amtsvenn in Gronau/Enschede | 117 Beiträge | ||
| Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 684252 | ||
| Datum | 07.06.2011 17:32 MSG-Nr: [ 684252 ] | 55649 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinz Knothe darf eigentlich die Jugendfeuerwehr bei einenem realen Einsatz eingesetz werden. Hallo, da dieser Einsatz ja in NRW war hilft ein Blick ins FSHG NRW: § 12 Es gibt aber Wehren, die einen Einsatz der JF durch z.B. die Jugendordnung oder ständige Dienstanweisungen ausschließen. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | ||||
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