| Rubrik | pers. Ausrüstung |
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| Thema | Feuerwehrschutzanzug =!= HuPF 1/4 | 118 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 684601 |
| Datum | 08.06.2011 23:37 MSG-Nr: [ 684601 ] | 75525 x gelesen |
| Infos: | 08.06.11 Merkblatt der UK RLP zum Thema PSA
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Feuerwehrdienstvorschrift
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Feuerwehrdienstvorschrift
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Unfallkasse
Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Daniel RuhlandDa habe ich doch grade mal in die FwDV 1 gesehen und was steht da: "2.1 Mindestschutzausrüstung - 1. Feuerwehrschutzanzug [...]" und direkt darunter kommen Bilder "Kombinationsbeispiele für den Feuerwehrschutzanzug", deren zweites und drittes Bild FA in HuPF 1 zeigen... autsch.
Deshalb ist immernoch jeder FA mit dem Feuerwehrschutzanzug auszurüsten, welcher natürlich wild kombiniert werden kann. Hab ich ja nirgendwo bestritten.
Geschrieben von Daniel RuhlandWo steht das?
Das ist, bzw. war die Mindestausrüstung als Schutzanzug. Mittlerweile ist wohl auch Kleidung anderer Klassifizierungen unterwegs. Alles andere ist Kombinationsmöglichkeit. Steht doch in der DV1, der GUV-Broschüre usw.
Geschrieben von Daniel RuhlandRLP bezieht sich auf die UVV Feuerwehren mit dem Zusatz "Wetterschutz (Nässeschutz, Kälteschutz, Kopfbedeckung)", und die UVV selbst sagt "Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn die universelle Feuerwehrschutzkleidung den landesrechtlichen Regelungen entspricht"? Ich lese da nirgends HuPF 2 & 3, sondern ganz im Gegenteil, wenn ich mich zusätzlich auf die FwDV 1 beziehe, "Forderung erfüllt, wenn HuPF 2 & 3 (das ist - grundsätzlich - das Mindeste), HuPF 1 & 2 oder HuPF 1 & 4 vorhanden ist."
Natürlich sagt die UK das, weil die Schutzkleidung eben getragen wird. Der wär´s auch wurscht, wenn Krankenhauskittel die Anforderungen erfüllen würde, denn somit ist die Unfallseite abgedeckt und der GUV hat seine Schuldigkeit getan.
MfG
Daniel
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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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| | 05.06.2011 18:27 |
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