Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Regeln der ASI irrelevant für die Feuerwehr? | 19 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 684766 |
Datum | 10.06.2011 10:09 MSG-Nr: [ 684766 ] | 5063 x gelesen |
Deutsches Rotes Kreuz
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Persönliche Schutzausrüstung
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Sicher sind einige der aktuell 35 GUV-V für spezielle Bereiche gemacht.
Aber dennoch sind diese bei entsprechenden oder vergleichbaren Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Das ist doch das Schöne am Arbeitsschutz - kaum noch konkrete Vorgaben mehr, als Verantwortlicher du darfst selbst entscheiden, verantworten ... und haften.
(Übrigens, im DRK haben wir nicht nur die GUV-Vorschriften, sondern auch die BG-Vorschriften und die GBG-Vorschriften zu berücksichten ... wer's nicht glaubt, schaut in die BUV - Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung).
Geschrieben von Thomas EdelmannAuch im EA gibt es diese wirtschaftlichen Zwänge, weil irgendwer muß die PSA ja auch bezahlen. Durchaus.
Aber gegenüber den "Gewerblichen" hat das EA speziell in den "Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen" (noch) den (deutlichen Wettbewerbs-)Vorteil der beitragsfreien Versicherung.
Aber das ist nicht der Punkt.
Leider ist es im EA so, das die persönliche Motivation und das persönliche Selbstverständnis als "Helfer und Retter", so Manchen über Sachen hinwegsehen lässt, die er in seiner gewerblichen Tätigkeit nie und nimmer dulden würde.
Und genau diese Gründe, die tätigkeitsmotivierte höhere Risikobereitschaft, werden in der bekannten Matrix nicht berücksichtigt - dadurch verschiebt sich die Risikoeinstufung deutlich hin zu einer höheren Schutzbedürftigkeit.
Der zweite Punkt ist das Selbstverständnis und Leitbild der Organisationen ... gilt dies nur nach außen oder auch nach innen für die eigenen Mitarbeiter?
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.helferportal.org
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
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