Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Absicherung des Stauendes BAB NW | 23 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 684844 |
Datum | 10.06.2011 18:34 MSG-Nr: [ 684844 ] | 6126 x gelesen |
Geschrieben von Gerhard Bayer (und so ähnlich von anderen) dazu braucht es dank eigener Rechtsgrundlage keiner "verkehrsrechtlichen Anordnung"
Vollkommen richtig!
Ich habe auch heute vormittag, weil ich etwas abgelenkt war, auch nicht den Rest meiner Gedanken niedergeschrieben:
Diese Regelpläne für Arbeitsstellen sind ein guter Anhaltspunkt, was auf Straßen üblich ist, so dass der normale Autofahrer durch die verkehrsregelnden Maßnahmen der Feuerwehr nicht überrascht wird.
Initiiert war mein Posting durch die Aussage Geschrieben von Lüder PottWenn ich sehe, wer alles Leitkegel aufstellt, kann das nicht so problematisch sein... denn wenn ich sehe, wer da wie im Straßenverkehr "rumfummelt" (Behörden und städtische Dienststellen leider eingeschlossen), dann sollte das die Feuerwehr nicht als Maßstab nehmen, sondern so wie in anderen Bereichen auch, trotzdem professionell arbeiten.
Eine saubere Verkehrsführung um die Einsatzstelle herum bringt die notwendige Eigensicherung für das eingesetzte Personal.
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| 05.04.2011 21:14 |
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., Hamminkeln | |