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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaRegeln der ASI irrelevant für die Feuerwehr?19 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg684925
Datum11.06.2011 12:43      MSG-Nr: [ 684925 ]5173 x gelesen

Tolle Liste....

Geschrieben von Sebastian KruppDu meinst den Teil, der, wenn man ihn ganz genau nimmt, aussagt, dass diejenigen, die ihre jährliche UVV-Unterweisung in einer Veranstaltung abhandeln wollen, dies eigentlich nicht unter einem dreiwöchigen Lehrgang organisiert kriegen?

Geschrieben von Sebastian Krupp 3. DIN-Normen

Gehören nicht in die UVV-Unterweisung und gehen den normalen Feuerwehrmann nichts an, denn das haben ja die Experten bereits beim Kauf / Bau / Inbetriebnahme berücksichtigt.

Geschrieben von Sebastian Krupp 1. Unfallverhütungsvorschriften

  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1),

  • Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (GUV-V A 3, bisher GUV-V A 2),

  • Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (GUV-V A 4, bisher GUV 0.6),

  • Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (GUV-V D 6, bisher GUV 4.1),

  • Unfallverhütungsvorschrift „Winden, Hub- und Zuggeräte“ (GUV-V D 8, bisher GUV 4.2),

  • Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (GUV-V D 29, bisher GUV 5.1),

  • Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“ (GUV-V D 36, bisher GUV 6.4).



Das ist der eigentlich wesentliche Teil. Krane kannst du für den Großteil der Wehren knicken, Arbeitsmedizinische Vorsorge brauchst du nicht unterrichten. Bleiben fünf Punkte und die handle ich Dir in fünf (!) Übungen in max 5min ab, macht pro Jahr 25min. Dann hat Karl Löschknecht alles gelernt, was er wissen muss. Dazu noch Umgang mit Kettensäge und gut ist.

Geschrieben von Sebastian Krupp 2. Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Informationen, Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter

GUV-Regel „Fahrzeug-Instandhaltung“ (GUV-R 157, bisher GUV 17.1),

Gehen Karl Löschknecht nichts an

Richtlinien für austauschbare Kipp- und Absetzbehälter (GUV-R 186, bisher GUV 15.6),

Gehen Karl Löschknecht nichts an, Maschinistendienst in wieviel % der Feuerwehren?

GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten“ (GUV-R 190, bisher GUV 20.14),

Gehen Karl Löschknecht nichts an, gehören in die AGT-Weiterbildung

GUV-Regel „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ (GUV-R 191, bisher GUV 20.16),

Was willst du Karl Löschknecht da beibringen?

GUV-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (GUV-R 192, bisher GUV 20.13),

Für Karl Löschknecht auch eher ein triviales Thema. Es gibt pro Feuerwehr n Geräte, bei Verwendung dieser ist Augen- und Gesichtsschutz zu tragen. Karl Löschknecht lernt dies während der Übung am entsprechenden Gerät. Wenn man in die Kiste neben die Flex auch eine Schutzbrille legt sollte das für den normalen Mitteleuropäer sogar selbsterklärend sein...

GUV-Regel „Benutzung von Kopfschutz“ (GUV-R 193, bisher GUV 20.15),

Wenn man Leuten die unter Stress andere Menschen das Leben retten sollen das selbstständige Denken abspricht kann man ja einführen dass "Helm ab" explizit befohlen wird. Ansonsten traue ich dem durchschnittlichen Mitteleuropäer durchaus zu, dass er die wenigen Einsätze bei denen er statt dem dienstlich gelieferten Feuerwehrhelm etwas anderes (oder nichts) aufziehen muss durchaus erkennen kann.

GUV-Regel „Benutzung von Schutzhandschuhen“ (GUV-R 195, bisher GUV 20.17),

Zieh deine Handschuhe an. Wahlweise noch: wenn der Mann aus dem kleinen Kästchen "THL" sagt, dann nimmst du diese Handschuhe, wenn du Atemschutz aufziehst nimmst du diese Handschuhe.

GUV-Regel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (GUV-R 198),

Das ist eine Spezialausbildung, die im wesentlichen aus UVV besteht. Außer man glaubt noch an den Feuerwehrunsicherheitsgurt, aber dann sollte man überdenken ob man zum Kreis der Befähigten gehört, die eine UVV-Ausbildung durchführen können. Erfahrungsgemäß kommen in solchen UVV-Schulungen nämlich vergleichsweise häufig die Worte "dann bist du nicht versichert" und ähnlicher Schmarrn vor.

GUV-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (GUV-R 500, Kap. 2.36),

"GUV-R 500; Kap. 2.36 - Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern"?

Flüssigkeitsstrahler dienen insbesondere zum
Reinigen, z.B. Behälter-Reinigungsanlagen, Heißwasser-Hochdruckreiniger, Hochdruckreiniger mit Dampfstufe, Dampfreiniger, Selbstbedienungs-Hochdruckreiniger, Kanal-Reinigungsanlagen,
unbeheizte Hochdruckreiniger, Rohrbündel-Reinigungsanlagen, Schiffswand-Reinigungsanlagen, Sprühextraktionsmaschinen,

– staub- und funkenarmen Entrosten bzw. Oberflächenbehandeln, z.B. Wasserstrahlgeräte,

– Zerteilen (Schneiden) von Stoffen, z.B. Wasserstrahlschneidanlagen,

– Beschichten von Oberflächen, z.B. Airless-, Airmix-Farbspritzgeräte,

Zweikomponenten-Beschichtungsgeräte,

– Ausbringen von Desinfektions-, Pflanzenschutz-, Reinigungs-, Betontrenn- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, z.B. Drucksprühgeräte.

Gut, meinetwegen nehmen wir noch eine Hochdruckreinigerschulung für den Gerätewart vor, damit der sich nicht die Lanze in den Mund steckt und abdrückt. Karl Löschknecht geht das eher nichts an, den Strahlrohre fallen nicht in den Geltungsbereich. Trotzdem gehören sie natürlich in die UVV-Unterweisung, genau wie vieles andere unerwähnte. Desinfektionsmittel ist Spezialausbildung, von Pestiziden lässt die Feuerwehr hoffentlich die Finger, oder man hat Leute, die das beruflich machen. Waren bei mir immerhin 4 Semester mit 4 Semesterwochenstunden, bis ich den Schein dafür hatte...

Sicherheitsregeln für das Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen (GUV-R 2101, bisher GUV 10.7),

Spezialausbildung.

Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (GUV-R 1/494, bisher GUV 16.10),

Gehen Karl Löschknecht nichts an.

GUV-Information „Sicherer Feuerwehr-Dienst“ (GUV-I 8558, bisher GUV 50.0.10),

Das gehört dazu, ist aber großteils schon oben erwähnt und eher trivial.

Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (GUV-G 9102, bisher GUV 67.13).

Gehen Karl Löschknecht fast nichts an. Alles andere (Leine prüfen beim aufräumen etc.) ist eher trivial.

Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen:
G 26 Atemschutzgeräte,
G 31 Überdruck.


Gehen Karl Löschknecht nichts an.

Geschrieben von Sebastian Krupp Mann, soviel Copy/Paste, nur um Linus teilweise recht zu geben:

Einen Großteil hättest du dir sparen können, bei genauer Betrachtung schrumpft die (nicht vollständige!) Liste für Karl Löschkencht auf:

Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“
Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
Unfallverhütungsvorschrift „Winden, Hub- und Zuggeräte“
Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“
Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“
GUV-Regel „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“
GUV-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“
GUV-Regel „Benutzung von Kopfschutz“
GUV-Regel „Benutzung von Schutzhandschuhen“
GUV-Information „Sicherer Feuerwehr-Dienst“

Dazu brauche ich keinen dreiwöchigen Lehrgang, das kann ich locker das Jahr über leben. Den genau das ist der Sinn dieser Vorschriften, dass sich eine Arbeitskultur entwickelt, bei der Sicherheit gelebt wird. "Die jährliche UVV-Übung" ist zwar schön, weil man im Winter in der warmen Hütte bleiben kann, hat aber mit dem Leitgedanken der UVV wenig bis nichts zu tun.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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