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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 685019 | ||
Datum | 12.06.2011 13:01 MSG-Nr: [ 685019 ] | 9239 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Christian Schmidt BayFwG, Artikel 24: sofern denn überhaupt eine Grund für's Tätigwerden vorliegt... Keine Ausbreitungsgefahr? Keine übermäßige Umweltbeeinträchtigung? Keine drohende Beschädigung von Eigentum dritter? Kein mehr zu erreichender Werterhalt für den Besitzer? Keine vorliegende Anweisung zum Löschen vom Ordnungsamt? Wenn solche Konstellationen auftreten wird es recht dünn, dort eine Handlungsgrundlage abzuleiten. Gruß, Thorben | ||||
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