Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 685022 |
Datum | 12.06.2011 13:11 MSG-Nr: [ 685022 ] | 9064 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Christoph ReberDarf die Feuerwehr ein Grundstück betreten, wenn darauf ein (kleiner) Schadensfall vorliegt, dies aber durch den Eigentümer untersagt wird?
Geschrieben von Christoph ReberInteressieren würden mich dabei die Bundesländer By
Ja, Grundlage ist Art 30 BayFwG
Art. 30
Einschränkungen von Grundrechten
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung können auf Grund dieses Gesetzes eingeschränkt werden (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 , Art. 8 Abs. 2 , Art. 11 und 13 des Grundgesetzes 6) , Art. 102 , 106 Abs. 3 , Art. 109 und 113 der Verfassung 7) ).
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