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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 685054 | ||
Datum | 12.06.2011 21:26 MSG-Nr: [ 685054 ] | 7921 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Einfach mal einen Meter zurück und auf die Polizei warten könnte das Mittel der Wahl sein Oder Ihm einfach mal erklären das das Feuer aus Immisionsschutzgründen (Belästigung der Nachbarn, Luftverschmutzung) nicht weiterbrennen darf und er das auch gern sofort selbst löschen darf. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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