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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 685069 | ||
Datum | 12.06.2011 22:11 MSG-Nr: [ 685069 ] | 7817 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Ist aber IMNSHO in diesem Fall ziemlich einfach: ja, das ist ein Schadenfeuer, die Feuerwehr ist zuständig und hat damit ein Betretungsrecht. "Den alten Rasenmäher wollte ich schon immer mal loswerden!" "Aber dann kommt das Ordnungsamt und will eine Strafe haben weil sie illegal Abfall verbrennen. Das kostet Sie im Gegensatz zu unserem Einsatz dann wirklich ein paar hundert Euro..." | ||||
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