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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 685078 | ||
Datum | 12.06.2011 22:53 MSG-Nr: [ 685078 ] | 7887 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Das können ist bei so einem kleinen Feuer auch noch halbwegs realistisch möglich, in den meisten anderen Fällen wird es ja genau daran scheitern... Genau. Wenn dann unser Eingreifen vom Eigentümer des Feuers nicht gewünscht ist werden wir auf die Cops warten, welche dann das Löschen anweisen und in Ermangelung eigener Möglichkeiten die Fw im Rahmen der Amtshilfe hinzuziehen. Ist doch alles ganz einfach... Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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