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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 685080 | ||
Datum | 12.06.2011 23:18 MSG-Nr: [ 685080 ] | 7791 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Andreas Becker Wenn dann unser Eingreifen vom Eigentümer des Feuers nicht gewünscht ist werden wir auf die Cops warten, welche dann das Löschen anweisen und in Ermangelung eigener Möglichkeiten die Fw im Rahmen der Amtshilfe hinzuziehen. Naja, so einfach ist das dann doch nicht: wenn es sich um ein Schadenfeuer handelt ist doch die Feuerwehr orginär zuständig. Wenn der Eigentümer uns dann nicht löschen läßt ist es die Polizei, die uns Amtshilfe leistet und uns das Löschen ermöglicht. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | ||||
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