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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge | ||
Autor | Maik8 W.8, Penkun / kleinste Stadt in MV / Mecklenburg-Vorpommern | 685089 | ||
Datum | 13.06.2011 00:02 MSG-Nr: [ 685089 ] | 8112 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben Gruhl sofern denn überhaupt eine Grund für's Tätigwerden vorliegt... Na gut, ein brennender Rasenmäher ist vieleicht ein schlechtes Beispiel aber ein Schadfeuer ist ein Schadfeuer und das BSchG gibt die rechtlichen Voraussetzungen, dies auch gegen den Willen des Besitzers zu löschen. Ironie an; "Fährst Du auch wieder nach Hause, wenn der Besitzer des brennenden Wohnhauses dies verlangt? Könnte ja sein, er will sich den Abriss sparen und lässt es runterbrennen." Ironie aus. Gruß aus dem Norden Maik Dies ist ausschließlich meine private Meinung. Sie hat nichts mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun. | ||||
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