Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 685090 |
Datum | 13.06.2011 00:10 MSG-Nr: [ 685090 ] | 7820 x gelesen |
Tach, Post!
Geschrieben von Andreas BeckerDann dürfte mir auch Keiner verbieten auf meinem Grundstück in einer Feuerstelle alte Autoreifen zu verbrennen.
Bitte das Gesetz lesen, welches du zitierst.
Das Verbrennen von Abfällen könnte man als Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Abfällen auslegen, dann greift das BImSchG. Wenn irgendein Gegenstand, z.B. ein Rasenmäher, in Brand gerät, dann ist das halt kein Betrieb und fällt damit ebenso wenig unter das BImSchG, wie ein brennendes Wohnhaus.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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