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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 685094 | ||
Datum | 13.06.2011 00:53 MSG-Nr: [ 685094 ] | 7740 x gelesen | ||
Der Sachverhalt stellt sich m.E. folgendermaßen dar: entweder verbrennt etwas was nicht wertlos ist oder nicht zum verbrennen bestimmt ist außerhalb einer Feuerstelle - Schadenfeuer -> Zuständigkeit Feuerwehr oder es verbrennt etwas ohne Wert was nicht als Nutzfeuer anzusehen ist durch den Willen des Eigentümers - Abfallverbrennung -> Zuständigkeit Polizei Das Verbrennen von Gartenabfällen lassen wir jetzt mal Außen vor, wobei ein Teil der BL das auch verbieten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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