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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 685197 | ||
Datum | 14.06.2011 11:29 MSG-Nr: [ 685197 ] | 7634 x gelesen | ||
Geschrieben von Maik Weber "Fährst Du auch wieder nach Hause, wenn der Besitzer des brennenden Wohnhauses dies verlangt? Könnte ja sein, er will sich den Abriss sparen und lässt es runterbrennen." Ironie aus. Der sogenannte "Warmabriss" soll in manchen Gemeinden gang und gäbe sein, ich kenn ein Dorf, dass deshalb den Spitznamen "Zündholzheim" bekommen hat, heißt eigentlich Sindolsheim. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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