Geschrieben von Sven Geßnerbedeutet das, das eine Gemeinde, welche ein neues Löschfahrzeug beschafft hat, den Aufbauer pauschal auf 15 % Schadenersatz verklagen kann? Sie kann das geltend machen, wenn sie das im Ausschreibungsverfahren so in den Vertragsbedingungen verankert hatte. Das trifft längst nicht auf alle Beschaffer zu, dürfte jetzt aber aufgrund diverser Empfehlungen bei zukünftigen Vergaben öfter aufgenommen werden.
Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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