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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Arbeit als externer Brandschutzbeauftragter | 17 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 686251 | ||
Datum | 24.06.2011 14:06 MSG-Nr: [ 686251 ] | 6460 x gelesen | ||
Die Randbedigungen des Brandschutzbeauftragten kennst Du ja. Es gibt keine gesetzlich verbindlich geregelte Ausbildung. daher ist die Ausbildung nach der vfdb-Richtlinie schon mal gut und sollte auch bei Deiner Eigenwerbung eingesetzt werden. Bleiben zwei Fragen zur Bewertung der Selbstständigkeit: a) wer braucht einen BSB? b) warum einen Studenten als BSB nehmen, wenn man einen BSB braucht? Man kann ja auch BSB bekommen, die sind Dipl.-Ing. mit entsprechender Berufserfahrung. Der Alibi-BSB der billig ist? Der ernsthafte BSB? Und bei dem Hintergrund der Selbstsständigkeit (klar etwad Geld nebenher ist immer willkommen) bitte auch nicht die Haftungsfragen im eigenen Interesse vergessen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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