Rubrik | Atemschutz |
zurück
|
Thema | Anzahl notwendiger Atemschutzgeräteträger | 11 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 688085 |
Datum | 09.07.2011 12:24 MSG-Nr: [ 688085 ] | 5936 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Atemschutzgeräteträger
Geschrieben von Ulrich Brüger1) 1 Die Stärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr richtet sich nach der Größe des von ihr zu schützenden Gebiets und nach den dort vorhandenen Gefahren. 2 Die Geräte sollen mindestens dreifach besetzt sein.
das ist ein Anhaltspunkt - mehr nicht.
Je nach Struktur der Gemeinde wird das echte Ergebnis völlig anders sein. Ermittlungen Mitte der 90iger in Düsseldorf haben für einzelne FF für eine Staffelstärke (!) in 10 min (ohne weitere Qualifikationsforderungen) weit größere Stärken erfordert!
Jede FF (ausser die ohne Atemschutz) muss auf dem ersten Fahrzeug 1 Führer, 1 Maschinist und 4 AGT bringen. Kann man das dauerhaft nicht, ist der Standort so überflüssig!
Darüber hinaus kann natürlich mehr erforderlich sein, das richtet sich nach der Größe und den Risiken der Gemeinden. Um das zu beschreiben sollte man sich auch in Bayern ein paar mehr Gedanken zum Thema Brandschutz-/Feuerwehrbedarfsplan machen...
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|