Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Anzahl notwendiger Atemschutzgeräteträger | 11 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen | 688098 |
Datum | 09.07.2011 13:23 MSG-Nr: [ 688098 ] | 5640 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehr
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Moin,
das ist so nicht richtig. Es gibt eine ähnliche Vorgabe, welche sich allerdings auf Züge bzw. Funktionen bezieht. So ist z.B. eine Stärke von X für einen G-ABC Zug vorgeschrieben, nun muss z.B. deine FF um diese Komponente stellen zu können die eig. Stärke in Höhe von X mal 3 auf Papier vorweisen können. Ähnlich sollte eine FW aufgestellt sein, so gilt es alles Sitzplätze müssen 3 mal besetzt werden können. Die Anzahl der PA hat damit rein gar nichts zu tun. Die Anzahl der PA richtet sich im min. an der Normbeladung der Fahrzeuge. Wie sich die FF jedoch im einzelnen aufstellt ist eine individuelle Entscheidung, welche von versch. Faktoren abhängig ist (z.B. vom Gefahrenpotenzial, Bedarfsplan, etc...)
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