DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Moin,
Ausgangspunkt beruhend auf diversen Normen ala VDE 0100-551, DIN 14685 und DIN 6280-10:
Der Widerstand der Fehlerschleife darf im Falle eines doppelten sog. Körperschlusses (Körper im Sinne von Geräte-Gehäuse, kein menschliches dranpacken) nicht größer als 1,5 Ohm sein.
Das hat den Hintergrund, dass der Sternpunkt der Generatorwicklung gegen das Gehäuse isoliert ist, man hat also ein ungeerdetes Netz (daran ändert auch die Erdungsschraube am Generator nichts, damit verbindet man nur das Gehäuse mit 'nem Erder, nicht aber die eigentlichen aktiven Leiter). Tritt ein erster Fehler auf, kann noch kein Strom fließen, da er ggf. zwar über den Mensch zur Erde gelangt, aber von dort der Kreis zurück zu einem anderen Pol der Quelle nicht geschlossen ist. Bleibt daher i.d.R. auch bis auf weiteres unbemerkt, dass da ein Fehler vorliegt, jedenfalls solange der betreffende Verbrauche rnur am Geenrator betriben wird. Im Hausnetz hingegen sollte der erste Fehler zur Abschaltung führen (oder zu potentiell unschönem Ausgang...).
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Kommt ein zweiter Fehler (auf einem andere Leiter/Pol der Quelle) hinzu wird's gefährlich, weil sich der Kreis schließen lässt und möglicherweise Personen im Strompfad sich befinden. Daher verbidnet man alle metallischen Gehäuse ("Körper") mit dem Schutzleitersystem. Dieses würde dann die beiden Fehlerstellen metallisch verbinden und damit einen Kurzschluss herbeiführen. Der einsetzende große Strom wirft dann den Sicherungsautomaten und schaltet damit innerhlab sehr kurzer Zeit ab. So zumindest die Theorie. Und hilft halt nur gegen indirektes Berühren, also Schlüsse in Verbrauchern der Schutzklasse I, soll heißen mit am Schutzleiter angeschlosenen Gerätegehäusen. Direktes Berühren mit Zweifehler durch Herumstochern in der Steckdose oder einem defekten schutzisolierten (=SK II = doppelte oder verstärkte Isolierung) Gehäuse wie beispeislweise eine durchgescheuerte Leitung wird dabei generell nicht abgedeckt.
So, Grundlage war Abschaltung durch Kurzschlusstrom. der wird wiederum bestimtm durch die Spannugn in verbindungmit dem widerstand der Fehölerschleife und deren Wert soll aus der Auslegung der Geenratoren folgend kleiner 1,5 Ohm sein. Ergibt für Leitungen mit Querschnitt von 2,5 mm² dann eine Leiterschleifenlänge von 200m vom Generator zur ersten Fehlerstelle, von dort über das Schutzleitersystem zur zweiten Fehlerstelle und zur Quelle = Generator zurück. Vorsicht, es geht hier jetzt um die Länge des durchflossenen Leiters, heißt Hin- und Rückweg zählen.
Daraus ergibt sich nun, dass bei nur einem Leitungsstrang bis zu 100m möglich sind, um das Szenario Fehler im Generator UND im Verbraucher am Leitungsende abzudecken ohne die 200m Schleifenlänge zu überschreiten.
Nutzt man mehrere Stränge wäre die ungünstigste Verteilung ein Doppelfehler verteilt auf beide Strangenden. Damit beträgt der Weg 50m zur ersten Trommel, vom dortigen Verbraucher die 50m auf dem Schutzleiter zurück zum Generator von dort auf das Schutzleitersystem des zweiten Stranges und dort nach den 50m über den zweiten fehlerhaftebn verbraucher dessen 50m zurück zur Quelle. Ergibt wieder die 200 Schleifenlänge.
Rein technisch ginge das ganze mit beliebig vielen 50m-Stränge ab Generator, da die ungünstigste Konstellation mit zwei Fehlern nach 50 m immer eine 200er Schleifenlänge ergebe nwürde.
Was hingegen nicht geht, ist ein Verteilerstück nach 50m Leitung setzen udn dort verzweigen auf weitere Trommeln. Damit würde man zwar die 100m ab Generator einhalten, der Schleifenweg würde aber 50m Verteilerzubringer + 50m erster Verbraucher + 50m zurück zum Veteiler + 50m zum zweiten Verrbaucher + 50m zurück zum Verteiler + 50m zurück zum Generator betragen. Also mit 300m viel zu lang sin = zu großer Widerstand = die Automaten lösen mangels ausreichendem Kurzschlussstrom nicht aus. Nichts anderes als ein gewollter (zwecks Abschaltung) Kurzschluss ist ja die Verbindung beider Fehlerstelle durch den Schutzleiter.
Und damit das nun keiner im Einsatz durcheinander wirft, die vereinfachte Aussage maximal zwei Trommeln. Wobei das mit mehreren Trommeln direkt am Moppel je nach Fw vs. THW und Bundesland unterschiedlich mal erlaubt und mal verboten war (exakt gleiche Grafik, nur mit großem X drübergelegt) war und mit der Überarbeitung der FwDV hat man den Fall mehrere Trommeln am Verbraucher kurzerhand komplett gestrichen (im Entwurf war das mit Bild noch drinne..) und trifft lieber gar keine Aussage.
Klappt theoretisch auch mit Allerwelts-Kabeltrommeln, wenn man beachtet, dass bei kleinerem Querschnitt = höherer Widerstand pro Meter die Längen reduziert werden. Bei den üblichen 1,5² dann Faktor 1,66 kürzer, also rund 30m/Trommel. Noch kleinere Querschnitte wie 1mm² die Durchaus auf Billig-Supermarkt-Trommeln anzutreffen sind würd ich besser nicht erwägen.
Die Anschlusslängen der Verbraucher werden dabei nicht mitgezählt sondern als vernachlässigbar angenommen. Geht man jedoch von bis zu 10m Leitung aus, überschreitet selbst die Konstellation zwei Trommeln + 2 vebrraucher mit 10m ggf. den zulässigen Wert. Ebenso wird bei den elektrischen Prüfungen nur der Schutzleiterwiderstand geprüft, nicht aber der ja ebenfalls in der Fehlerschleife befindliche Weg über die "normalen" Leiter L und N. Das ganze dann bei den klassischen DIN-Trommeln noch über anfällige Schleifringe geführt und dazu Marken-Hersteller, die trotz Kenntnis seit mehreren Jahren nicht einmal die Abschaltung bei normgemäßen 1,5 Ohm zuverlässig beherrschen... -.-
Gruß,
Thorben
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