News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Arbeit als externer Brandschutzbeauftragter | 17 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Mühlacker / BW | 688908 | ||
Datum | 17.07.2011 21:52 MSG-Nr: [ 688908 ] | 5895 x gelesen | ||
Hallo miteinander, mein Studienkollege Christian hat vollkommen recht. Beratungshaftung. Ich bilde selbst BSB aus. Jährlich min. 3 bis 4 Kurse plus einige Fortbildungen für BSB. Verantwortung hat er für seine gemachte Aussage. Er muss Begehungen durchführen, Mängel finden, diese melden und auf deren Abstellung hinwirken. Die Hinwirkungsverpflichtung endet dann, wenn der Auftaggeber ganz klar sagt (am besten schriftlich) dass er den aufgefundenen Mangel so beläßt und die Verantwortung für dessen NICHTABSTELLUNG übernimmt. Guter Tip: Nie zu einer Aussage vor Ort hinreissen lassen, wenn man sich nicht sicher ist. Da kommt die Aussage beim Kunden von mir: ".... muss ich mich erst kundig machen....." Und noch was an euch Freelancer: Macht die Preise net kaputt..... Auch wenn Ihre keine direkte Verantwortung habt (klar die, über eine fachlich richtige Aussage schon) überlegt euch, was Ihr Wert seid..... | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|