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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Härtere Strafen bei Widerstand gegen Polizisten (FA und RD) | 14 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 689308 | ||
Datum | 20.07.2011 13:27 MSG-Nr: [ 689308 ] | 3147 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky-Radnai Eigentlich ist es nach der bisherigen Rechtsprechung auch schon so gewesen, dass Feuerwehrangehörige mit unter § 113 StGB fallen. Man schreibt also nur etwas ins Gesetz, was ohnehin schon Rechtsprechung ist. Prima Aktionismus. Das Problem ist viel mehr, dass dies einer "anzeigen, verfolgen, ermitteln" muß. Ähnlich wie Handyverbot am Lenkrad, Gurtpflicht etc. .... es fehlt an Kontrolleuren, also den Vollzugsbeamten. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | ||||
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