Rubrik | Taktik |
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Thema | CO-Vergiftung durch den Einsatz von Motorlüftern | 26 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 689336 |
Datum | 20.07.2011 15:46 MSG-Nr: [ 689336 ] | 9540 x gelesen |
Feuerwehr-Unfallkasse
Landesfeuerwehrschule
Geschrieben von Stefan Sellmeier
Ja, in dem Fall ist das eine weitgehend eindeutige Situation. Meine Frage zielte vor allem darauf ab, ob auch konsequent Atemschutz getragen wird, wenn nach einem Brand z.B. Aufgeräumt wird und der Lüfter nur noch zum "Entstinken" läuft.
Also dazu habe ich im Kopf bzw. von einem Plakat der FUK, daß bis zu 2 Stunden nach "Feuer aus" (umluftabhängiger) Atemschutz zu tragen ist. In Verbindung mit einem Lüfter habe dazu gelernt (z.B. aus der Präsentation der LFS BaWü zur Überdruckbelüftung, wenn ich mich recht erinnere...), daß auch der Lüfter zeitweise "außer Betrieb" bzw. der Lüftungsvorgang zu unterbrechen ist, damit eben das Brandgut weiter ausgasen kann.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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