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RubrikFahrzeugtechnik zurück
Thema24V-LiMa, war: E-Motorpumpe war:Neue Normentwürfe22 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz689576
Datum22.07.2011 16:37      MSG-Nr: [ 689576 ]7792 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoJa, wenn Du das so siehst, ergänze ich gern noch MTF, GW-L, ELW 1, KdoW uvm....

GW-L eventuell ja. Der Rest nein und das dürfte auch dir klar sein, daß ich diese Fahrzeuge absichtlich NICHT genannt habe. Bei den von mir genannten handelt es sich aber prinzipiell entweder um "Angriffsträger" oder um Fahrzeuge welche selbständig eingesetzt werden können zu ihren jeweiligen Aufgaben bzw. unterstützend bei Brandbekämpfung oder Technischer Hilfeleistung.


Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn man das anders sieht, gehts bei den kleineren Fahrzeugen auch (voll flexibel) mit Stativ und Scheinwerfer, den man auch noch irgendwohin tragen kann,

Nur weil ich einen 24V-Lichtmast für eine gute Idee halte, schließe ich damit ein SEA + Beleuchtung 230V nicht aus. Du hast mit den von dir im Eröffnungspost aufgeführten Problemen aber grundlegend gegen 24V-Scheinwerfer argumentiert. Ob diese auf einem Lichtmast einfachster Bauart sitzen oder wie von Sebastian W. vorgeschlagen sonstwo am Fahrzeug befestigt sind, verändert ja nicht das Problem des Energiebedarfs der Scheinwerfer.


Geschrieben von Ulrich CimolinoAnsonsten öffnen wir am besten die Norm in den Kilos unendlich und machen aus jedem Auto einen HTLFSW-Dingsbums-GW....

Das ist jetzt ein schlechter Scherz, oder? Erst argumentierst du, daß mittels SEA + Stativ mehr Flexibilität erreicht wird. Dann wirfst du mir vor, durch die positive Haltung (ich fordere das nicht als Allzwecklösung!) gegenüber der Möglichkeit 24V-Scheinwerder + einfacher Lichtmast die Gewichtsgrenzen der Norm zu "sprengen". Also bei TSF und TSF-W über 3,49t sollte es daran nun wahrlich nicht scheitern, ein MLF/StLF mit 7,49t kämpft aktuell tatsächlich um jedes Kilo wird aber auf lange Sicht "verlieren", die nächste Grenze liegt dann bei 14/16t.

===

Aus der ehemaligen FwDV 13/1 ist doch bekannt, der Wassertrupp sichert unter anderem gegen Dunkelheit, eine der Gefahren der Einsatzstelle. Das also in jeglichem Bereich, in welchem gearbeitet wird. Dazu gehört für mich z.B. auch ein logistischer Umschlaspunkt. Oder eine Wasserentnahmestelle. Oder der rückwärtige Bereich einer Unfallstelle. Oder...
Also warum nicht diese recht einfache und kostengünstige Möglichkeit von 24V-Arbeitsscheinwerfern wählen? Die Möglichkeit der Nutzung eines Stativs und des Anschlußes an einer 24V-Steckdose am Fahrzeug müsste auch technisch möglich sein, auch wenn ich einen einfachen Lichtmast bevorzugen würde. Man ist ja ohnehin fahrzeuggebunden, daß ein SEA + Stativ flexibler ist bestreite ich nicht. Jedoch schließen sich beide Möglichkeiten gemeinsam nicht aus, letztere ist jedoch Gewichts- und Volumenintensiver.



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 21.07.2011 21:27 Mich7ael7 W.7, Herchweiler E-Motorpumpe war:Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen
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 22.07.2011 16:43 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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