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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | VB bei mittelalterlichen (Wehr-) Türmen | 17 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 689797 | ||
Datum | 24.07.2011 10:18 MSG-Nr: [ 689797 ] | 4321 x gelesen | ||
Geschrieben von Knut Kobbe Tatsächlich dürften sich die Forderungen, so lange es sich um eine private Nutzung handelt, hinsichtlich des VB in Grenzen halten. Wird eine erhebliche Gefahr im ersten Rettungsweg festegestellt wird sogar eine Denkmalschutzbehörde gangig. Geschrieben von Knut Kobbe Spontan würde ich aber sagen, dass der zweite Rettungsweg aus denkmalschützerischer Sicht ein (nicht unlösbares) Problem darstellt. Mit Geld geht fast alles, sogar ein Denkmalschutzproblem lösen. Geschrieben von Knut Kobbe Aber ein solcher zweiter Rettungsweg wird wohl bei öffentlicher Nutzung obligat sein. Ist natürlich Verhandlungssache. Sehe ich anders, bevor man sowas mit einer Aussentreppe verschandelt, wird die Nutzung geändert und das Gesamtbild bleibt wie in den letzten Jahrhunderten.Was ich durchaus als historisch in Ordnung finde. Achtung: Das Licht am Ende des Tunnels kann auch ein entgegenkommender Zug sein. „Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick.“ Alexander Woollcott | ||||
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