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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | VB bei mittelalterlichen (Wehr-) Türmen | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 689894 | ||
Datum | 25.07.2011 01:14 MSG-Nr: [ 689894 ] | 4121 x gelesen | ||
Hallo zusammen, erstmal danke für die ausführlichen Antworten! wie immer zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet! :-) zwei Fragen hätte ich dann allerdings noch: - Wenn ich einen einzigen solchen Turm, der < 22m aber > 8m hoch und bewohnt ist, aber sonst keine Gebäude > 8m in meinem Ausrückebereich habe, muss die Gemeinde/Stadt dann eine DL(K) nur für diesen Turm vorhalten (sofern kein anderer Rettungsweg baulich erwünscht), wenn sonst keine zeitnah erreichbar ist? - Zählt die Vermietung eines Turms als Ferienwohnung als Nutzung als Wohneinheit? Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | ||||
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