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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | hier wird durchgegriffen! | 62 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 690120 | ||
Datum | 27.07.2011 06:28 MSG-Nr: [ 690120 ] | 14606 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Besch Besser wäre es gewesen die Satzung dahingehend zu ändern das eine Verurteilung wg bestimmter Straftatsbestände (z.B. 86a StGB) automatisch zum Ausschluss führt.Das, was man in D so alles anstellen darf ohne im Führungszeugnis erwähnt zu werden erscheint mir als sehr großes Restrisiko. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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