Die Problematik, dass Abgase in den Luftstrom eingetragen werden, ist altbekannt und in der Vergangenheit wurde von verschiedenen Herstellern darauf unterschiedlich reagiert (einfach indem Anschlussmöglichkeiten für Abgasschläuche angeboten wurden oder nicht).
Zugegeben wurde die Problematik m.E. auch lange Zeit unterschätzt, wovon ich mich persönlich auch nicht ausnehmen will.
Mir war bekannt, dass Abgase vor allem bei kleinen Abluftöffnungen und kleinen Raumvolumen ein Problem darstellen. Aus dem Grund ist z.B. bei der Belüftung begehbarer Abwasserkanäle ein Abgasschlauch zwingend vorgeschrieben und es werden von den entsprechenden Firmen, bzw. Kommunalbetrieben auch dauerhaft am Lüfter montierte Schläuche verwendet, die ohne Werkzeug nicht entfernt werden können.
Was mir bisher noch nicht untergekommen ist, sind die extrem hohen CO Werte des im Brandschutz-Artikel als Lüfter 1 bezeichneten Gerätes, wobei man sagen muss dass zwischen beiden Lüfter hinsichtlich des Antriebsmotors mindestens eine Generation liegt (auch bei den verwendeten Industriemotoren gab es in den letzten Jahren deutliche Fortschritte hinsichtlich der Abgaswerte).
Es wäre auch interessant einmal in einer Werkstatt zu prüfen, ob der Motor dieses Lüfters korrekt eingestellt ist.
Die Vermutung, dass in Lüfter verbaute Motoren an ihrer Leistungsgrenze arbeiten, ist (herstellerunabhängig) durchaus korrekt.
Das mal als teilweiser Erklärungsversuch, wobei das natürlich nichts an der Brisanz der Testergebnisse ändert, da alte Lüfter der ersten und zweiten Gerätegeneration deutschlandweit stark verbreitet sind und es, wie geschrieben, auch mit Neugeräten bei kleinen Volumen und Abluftöffnungen zu gefährlichen CO Konzentrationen kommen kann.
Die Konsequenz kann in der Tat nur heißen, dass beim Einsatz von Lüftern mit Verbrennungsmotor, an die kein Abgasschlauch angebracht werden kann, im Gebäude geeigneter Atemschutz getragen werden muss, und diese Geräte nicht benutzt werden dürfen, um sensible Bereiche gegen das Eindringen von Brandrauch zu schützen.
Einsatzobjekte, bei denen solche Lüfter eingesetzt wurden, müssen über geöffnete Fenster und Türen ausreichend durchgelüftet werden, bevor sie ohne Atemschutz betreten werden.
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