Rubrik | Einsatz |
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Thema | Übergabe von Einsatzstellen an Besitzer/Betreiber/Straßenbaulastträger | 23 Beiträge |
Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 690462 |
Datum | 29.07.2011 13:21 MSG-Nr: [ 690462 ] | 5956 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Krankenhaus
Brandmeldeanlage
Geschrieben von Gerhard BayerDie Übergabe ist ein ziemlich einseitiger Verwaltungsakt.
Das heißt, man hat rechtswirksam übergeben, auch wenn niemand übernommen hat?
Das glaubst Du doch selbst nicht.
Ist dessen Fahrer zur Abgabe rechtswirksamer Erklärungen für seine Fa. berechtigt ?
Als Fahrzeugführer gem. StVO hat er die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug (wir gehen davon aus, daß das FZG nicht gestohlen ist) und die bekommt er nach Einsatzende zurück.
Wäre es z.B. ein Bus und der Fahrer ist verletzt ins KH unterwegs, kannst Du den Bus nicht wirksam an irgendeinen beliebigen Businsassen übergeben. Hier helfen dann die Kollegen in den Autos, die früher mal grün-weß waren, aus.
Den Pförtner, der nicht unterschreiben darf, habe ich nicht ins Spiel gebracht, aber das ist durchaus ein praktikables Beispiel. Es existieren genug Gewerbeparks, die von einem Wachschutzdienst bewacht werden, der ggf. rund um die Uhr einen Pförtner stellt. Wenn nun in irgendeinem Betrieb die BMA auslöst, wer bekommt das Objekt nach Kontrolle und Rücksetzen übergeben? Der Pförtner der Fremdfirma? Die Polizei, die garnicht vor Ort ist?
MfG
Farnk
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