Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Verkehrswacht und Fahrlehrerverbände,Kritik an 'Feuerwehrführerschein' | 130 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 690633 |
Datum | 01.08.2011 11:09 MSG-Nr: [ 690633 ] | 87154 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
1. Feuerwehrschlüsselkasten, heute: Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
2. Feuerwehrschutzkleidung
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Christian BergmannBei Atemschutz fange ich in der Regel mit Null an. Wenn ich einen FW-FS erwerbe, habe ich bereits eine Vorbildung und Erfahrung im Straßenverkehr durch die FSK B. Oder wenn wir dann schon Äpfel und Birnen vergleichen: Darf ein RA demnächst nicht mehr seinen RS anerkennen lassen?
Das Fahren eines LKW hat mit dem eines PKW nicht viel zu tun.
Und wenn jemand G 26.2 hat und ggf. Filtermasken tragen darf, bekommt der auch (hoffentlich) eine komplette Atemschutzausbildung...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 28.07.2011 06:19 |
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., Schönewalde |
| 28.07.2011 08:31 |
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., Pinneberg | |