News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Bezugsquelle für Rettungsmulde Dortmund | 16 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 690842 | ||
Datum | 02.08.2011 20:47 MSG-Nr: [ 690842 ] | 6943 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer hast du dafür eine belastbare Quelle? Nach allgemein üblicher Auslegung wird das Spineboard wie die Krankentrage auch gemäß MPG § 3 Abs. 1 der Medizinprodukteverordnung unterstellt. Damit müssen auch die Anforderungen des MPG erfüllt werden, z. B. die CE-Konformität. Kommt ain Pat durch das selbsgebaute Gerät zu Schaden, dann liegt die Haftung hier auch beim Hersteller / Betreiber. Das halte ich nicht wirklich für eine Latrinenparole. Gruß aus dem Saarland Jo | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|