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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Trennung Polizei/ Feuerwehr, war: Beste Feuerwehr Niedersachsens ;-) | 46 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 692049 | ||
Datum | 10.08.2011 11:35 MSG-Nr: [ 692049 ] | 6454 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Schorer aber Straftaten durchgehen zu lassen scheint mir nicht im Sinne des Erfinders zu sein Sehe ich genau so. Wenn einer alleine in der Wohnung liegt und hat was verbotenes zu sich genommen ist das vieleicht noch ok nicht die Pol. hinzuzurufen, aber spätestens wenn Dritte (oder gar Hilflose) geschädigt wurden ist der Spaß vorbei. In meinem Beruf gilt das Steuergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung) welches einen äußerst engen Rahmen steckt was die Offenbarung von Infos anbelangt die ich während meiner Tätigkeit erlange. Aber bei Gewalt gegen Kinder und Hilflose.......dann lieber Diszi als das mit meinem Gewissen zu vereinbaren. ________________________________________________ Gruß Daniel | ||||
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