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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehreinsatz der ganz besonderen Art ... | 25 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 692187 | ||
Datum | 11.08.2011 18:21 MSG-Nr: [ 692187 ] | 10162 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Heckrodt Wenn wir das mit uns machen lassen!?! Ich kenne die genaue Gesetzeslage in Bayern nicht. Hmm. Im Prinzip ist das eine "freiwillige Tätigkeit", in diesem Fall auf Anordnung, bzw. "Wunsch"[1] des Dienstherren (Bgm). Das wird durch Punt 4.5 in der VollBekBayFwG Von dieser Seite her sehe ich da das kleinere Problem. Meine Bedenken wären eher, dass hierdurch m.E. schon die Bewegungsfreiheit der Leute auf dem Platz eingeschränkt wird. Ob man wirklich als Gemeinde einfach so Fahrzeuge festsetzen darf??? (Dafür gibt das BayFwG mit seinen Anhängen definitiv keine Berechtigung. Wir dürfen zwar rund um unsere Einsatzstellen den Verkehr regeln, aber Hilfspolizei spielen, ist nicht drin ;-) ) Was erschwerend hinzukommt: Wir dürfen dabei keinen Privatfirmen konkurrieren (auch deswegen wohl die Sicherheitsfirma). [1]: "Wunsch", weil die Einsatzkräfte freiwillig da sein müssen, es ist keine Dienstveranstaltung. Will heißen: Wenn keiner der Feuerwehrler Lust hat, incl. Kommandant, macht auch keiner was. :-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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