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RubrikAtemschutz zurück
ThemaG26.3 Untersuchung10 Beiträge
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen692264
Datum12.08.2011 14:27      MSG-Nr: [ 692264 ]7301 x gelesen

Tag!

Ich würde an deiner Stelle einfach schriftlich bei der zuständigen Unfallkasse nachfragen, und mir auch schriftlich antworten lassen.
Dann solltest du auf der sicheren Seite sein.

Und wenn du der Meinung bist, das es besser ist, der Kamerad geht ab Vollendung seines 50. Lebensjahres jährlich, dann schick ihn einfach hin wenn es soweit ist. Die G26.3 eher zu prüfen ist nicht verboten (vlt. ist er bis dahin auch ganz, ganz, ganz sehr Erkältet gewesen, dann muss er sowieso ;-) ).


Gruß Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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 12.08.2011 13:53 ., Echzell
 12.08.2011 13:59 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 12.08.2011 14:00 ., Echzell
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