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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | VÖDAG Unfallversicherung 'Zulagenersatz' | 27 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 692584 | ||
Datum | 15.08.2011 16:42 MSG-Nr: [ 692584 ] | 9663 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Nee, isser natürlich nicht, weil es eine Erschwerniszulage und keine Amts- oder Stellenzulage ist. Das war natürlich nicht im juristischen Sinne gemeint, sondern eher so, dass nach 20 Jahren Einsatzdienst ein gewisser Gewöhnungseffekt an das Geld einsetzt... Da wirkt es als Strafe, wenn man durch Erkrankung/Unfall nicht nur an der Dienstausübung gehindert wird, sondern dann auch noch weniger Kohle in der Tasche hat...;-) Wie ist das eigentlich in der Industrie? Wird da bei Mitarbeitern im Schichtdienst die Schichtzulage im Krankheitsfall weiter gezahlt? Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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