Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | VÖDAG Unfallversicherung 'Zulagenersatz' | 27 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 692858 |
Datum | 17.08.2011 12:44 MSG-Nr: [ 692858 ] | 9466 x gelesen |
Geschrieben von Andreas BräutigamDas ist beim Kindergeld und beim Familienzuschlag auch so. Trotzdem werden Kinder Erwachsene und Ehepartner lassen sich scheiden
Manchmal läßt sich beides nicht vermeiden, wobei so manches Kindergeld länger gezahlt werden müsste, als bis zum Ende der Ausbildung, wenn das Erwachsen werden ein Kriterium wäre...:-)))
Geschrieben von Andreas BräutigamMir wäre es sogar lieber, wenn der DuZ wegfällt und dafür von mir aus die FW-Zulage entsprechend angehoben wird,
Das habe ich glaube ich schon mal gelesen, ich glaube im Entwurf einer relativ neuen Gewerkschaft...;-)
Weiss aber nicht, ob ich das uneingeschränkt gut finden kann...Klar, im Krankheitsfall wärs nett, und der Tagesdienst könnte sich vor Bewerbern nicht retten. Ich fürchte sogar, dass man dann irgendwann Probleme hätte, Leute im Einsatzdienst zu halten...
Wobei das für mich irgendwie mit dem Begriff Erschwerniszulage kollidiert. Es widerstrebt mir irgendwie, jemandem eine Zulage in die Bezüge einzurechnen, der diese Erschwernis dauerhaft nicht hat... Klar sagt dann wieder so mancher, der Tagesdienst hat Erschwernisse ganz anderer Art, die auch nicht unerheblich ist...Klar...;-)
Im Sinne eines einheitlichen Berufsbildes wäre es andererseits wohl doch sinnvoll... Muss man noch drüber nachdenken...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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