Siehe Badisches Tagblatt (Link wird nur heute funktionieren):
"Von Harald Holzmann Baden-Baden - Zum Auftakt des Zivilprozesses um den Einsatz von giftigem Löschschaum beim Großbrand im Februar 2010 in Sandweier ist die beklagte Stadtverwaltung gestern vor dem Landgericht unter Druck geraten. Ihr Anwalt hat nun vier Wochen Zeit, weiteres Beweismaterial vorzulegen. Das Verfahren wird im Oktober fortgesetzt. Den Schaum - 7000 Liter wurden eingesetzt, wodurch Boden und Grundwasser rund um die vom Brand betroffene Firma Claus verseucht wurden (wir berichteten) - hatte die Baden-Badener Feuerwehr offenbar geschenkt bekommen. Wann und von wem, ist aber unklar. Von der Stadtverwaltung heißt es, das Material stamme von der Werksfeuerwehr der Rheinmünsterer Chemiefirma Dow. Diese habe den Schaum abgegeben, weil er für Einsätze auf dem Firmengelände nicht ausreiche. Es gibt aber offenbar keinen schriftlichen Nachweis über diese Schenkung, sondern nur die Aussage jenes Feuerwehrmannes, der in der Brandnacht auch Einsatzleiter war und die Verwendung des Schaumes angeordnet hat. "Wir wissen also weder wann, noch von wem das giftige Material kam", sagte der Vorsitzende Richter Bernhard Maué gestern. "Das ist äußerst dünn, nicht sehr vertrauenswürdig." Er forderte die Verwaltung auf, diese Fragen zu klären. Vor allem der Zeitpunkt der Schenkung könnte wichtig sein. Laut Maué ist der Einsatz des Schaumes nämlich wegen seiner Giftigkeit grundsätzlich seit Juni 2008 verboten. Nur für Material, das vor 2007 in Verkehr gebracht wurde, habe es eine Aufbrauchfrist bis Juni 2011 gegeben, so Maué. Wenn der in Sandweier eingesetzte Schaum also aus der Zeit nach 2007 stammte, war sein Einsatz rechtswidrig. Strittig ist auch die Uhrzeit, ab der der giftige Schaum eingesetzt wurde. Die Verwaltung geht von 23.30Uhr aus. Man habe damit versucht, das Übergreifen des Feuers auf Nachbargebäude zu verhindern. Ein von der klagenden Firma Claus eingesetzter Gutachter kommt dagegen zum Schluss, dass der Schaum deutlich später eingesetzt wurde, als der Brand längst am Abflauen gewesen sei. Aus dem Einsatzprotokoll der Feuerwehr geht die Zeit nicht hervor. "Wir können das alles nicht überprüfen, weil die vorliegenden Unterlagen nicht umfangreich genug sind", bemängelte Maué. "Das Ergebnis des Gutachtens der Firma Claus sieht jedenfalls für die Stadt nicht gut aus." Die Stadt hat nun vier Wochen Zeit, weitere Unterlagen vorzulegen, mit denen sich Gericht und Kläger befassen können. Eine umfangreiche Beweisaufnahme mit der Vernehmung vieler Zeugen sei zu erwarten, hieß es gestern aber von allen Verfahrensbeteiligten. Am Ende muss das Gericht entscheiden, wer den aus dem Einsatz resultierenden Umweltschaden tragen wird, der vermutlich in die Millionen geht, dessen genaue Höhe aber noch nicht feststeht: die Versicherung der Stadtverwaltung oder die Firma Claus? Geklärt werden muss auch, wie der Einsatzleiter der Feuerwehr überhaupt zur Entscheidung gekommen ist, den Schaum zu verwenden. Über die der Entscheidung zugrundeliegenden Überlegungen fehle bisher jeglicher Sachvortrag, sagte Maué. Der Gutachter des Klägers habe unterstellt, es sei dabei darum gegangen, das giftige Material billig loszuwerden. "Das ist natürlich eine Unterstellung. Ich hoffe, dass das nicht Grundlage der Entscheidung war", sagte Maué. Dies sei eine "keineswegs vertretbare Polemik", sagte Eberhardt Meiringer, der Anwalt der Stadtverwaltung. Die Feuerwehrleute hätten unter Einsatz ihres Lebens das Beste gegeben und fühlten sich durch die Anklage verletzt und beleidigt. Er führte außerdem an, dass die Lastwagen der Firma Claus, in denen das vermutlich auf Brandstiftung zurückgehende Großfeuer seinen Anfang nahm, zu nah an der Halle geparkt gewesen seien, das Unternehmen damit gegen Brandschutzvorschriften verstoßen habe. Dieser Argumentation wollte der Richter aber nicht folgen. "Dort herrschte kein Parkvebot", sagte er. Das Verfahren wird am 27.Oktober fortgesetzt. Dann wird Maué verkünden, wie die Beweisaufnahme weitergeht."
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