Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unternehmer verklagt Stadt nach Feuerwehreinsatz | 48 Beiträge |
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 692961 |
Datum | 18.08.2011 08:50 MSG-Nr: [ 692961 ] | 20247 x gelesen |
Infos: | 03.02.17 OLG KA: Stadt Baden-Baden haftet für Einsatz umweltschädlichen Löschschaums durch Baden-Badener Feuerwehr 24.01.17 LFS BaWü: Fluorhaltige Schaumlöschmittel (2010 ) 18.08.11 FM: Großfeuer Baden-Baden 18.08.11 Bericht: Baden-Baden.tv
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Die ganze Sache hat so ein paar Knackpunkte:
1. Geschrieben von Karsten MaierEin von der klagenden Firma Claus eingesetzter Gutachter kommt dagegen zum Schluss, dass der Schaum deutlich später eingesetzt wurde, als der Brand längst am Abflauen gewesen sei.
Das Problem ist hier, der Brand war eventuell am Abflauen, aber noch nicht aus, hier ist eben das Problem, wenn ich aufhöre zu Beschäumen brennt mir der bereits gelegte Schaumteppich (je nach Rückbrandbeständigkeit schneller oder langsamer) wieder weg, mit der Gefahr einer erneuten Brandausbreitung.
Hier stellt sich dann die Frage ob es möglich war zeitnah weiteres Mehrbereichsschaummitel heranzuführen oder eben nicht, Falls ja war es zumindest unglücklich für den weiteren Löschangriff auf AFFF-Schaum zurückzugreifen.
2. Geschrieben von Karsten Maier Vor allem der Zeitpunkt der Schenkung könnte wichtig sein.
Hier geht es um die Frage ob eine Schenkung gleichzusetzen ist mit einem in Verkehr bringen oder ob der Schaum bereits in Verkehr war, hier kommt es dann eben auch drauf an, wer Hersteller des Schaumes war.
3. Geschrieben von Karsten MaierWenn der in Sandweier eingesetzte Schaum also aus der Zeit nach 2007 stammte, war sein Einsatz rechtswidrig.
Für diese Klärung muss ja erstmal Punkt 2 geklärt sein, falls die Schenkung einem Inverkehrbringen gleichzusetzen ist, wann war die Schenkung? Wenn nicht, wer ist Hersteller, Chargennummer und Produktionsdatum für die Chargenrückverfolgung und das ist gerade bei Feuerwehrs häufig problematisch, da bei Feuerwehren die Kennzeichnungsetiketten einen hohen Dampfdruck besitzen und des öfteren einfach verschwinden.
Insgesamt sehe ich für die Gemeinde eigentlich eher ein geringes Problem, die Gemeinde ist eigentlich nur der Empfänger, strafbar ist nach Chemikalienverbotsverordnung bis 27.06.2011 nur das "In Verkehr bringen". Das wiederum bedeutet das das Problem entweder den Hersteller des Schaumes trifft, fall irgendwie nachgewiesen werden kann, dass der Schaum nach 2006 produziert wurde oder eben der Schenkende, fall die Schenkung als "in Verkehr bringen" gewertet wird. Der Einsatz ist wie oben erwähnt eigentlich eher unglücklich aber durchaus legitim gewesen.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein
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| 17.08.2011 11:19 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) |
| 18.08.2011 06:12 |
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Kars7ten7 M7., Durmersheim |
| 18.08.2011 07:22 |
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., Bad Hersfeld |
| 18.08.2011 08:28 |
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Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt |
| 18.08.2011 08:30 |
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., Bad Hersfeld |
| 18.08.2011 08:50 |
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., Frankfurt |
| 18.08.2011 09:11 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 18.08.2011 09:27 |
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., Frankfurt |
| 18.08.2011 09:37 |
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Lars7 T.7, Oerel |
| 18.08.2011 09:56 |
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., Frankfurt |
| 18.08.2011 10:04 |
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., Frankfurt | |