Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Thema | Feuerwehr und Altersgrenzen | 21 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 693361 |
Datum | 20.08.2011 17:13 MSG-Nr: [ 693361 ] | 6833 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo!
Mal für die FF In Rheinland-Pfalz.
Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr;
ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf.
Für hauptamtliche Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, die nicht Beamte sind, endet der Einsatzdienst mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
Gruß vom BErg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz
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| 20.08.2011 17:04 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 20.08.2011 17:13 |
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Jako7b T7., Bischheim | |