Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Thema | Feuerwehr und Altersgrenzen | 21 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 693416 |
Datum | 20.08.2011 22:19 MSG-Nr: [ 693416 ] | 6310 x gelesen |
Moin
Geschrieben von Gerhard BayerFür Funktionsträger gibt es keine Sonderregelungen Nicht aus Gesetz oder Verordnung. Allerdings beinhaltet die Mustersatzung für die kommunalen Feuerwehren in § 12 (SBI, GBI, Wehrführer und jeweilige Stellv.) den Passus:
"(4) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt/Gemeinde _____________________ angehört, persönlich geeignet ist, die erforderliche Fachkenntnis mittels den erforderlichen Lehrgängen nachweisen kann und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat." (Hervorhebung durch mich)
Ich denke, ehemals war der Sinn, dass keine Führungskräfte mit 58 Chef wurden und dann nach 2 Jahren abtreten mussten - und dann hat man vergessen, diesen Passus an die erhöhten Altersgrenzen anzupassen. Oder will man hier bewusst bezwecken, dass die Chefs nicht allzu alte Böcke sind? ;o)
Ein Blick in die eigene Satzung rentiert sich also durchaus.
Gruß,
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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