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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Altersgrenzen | 21 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 693443 | ||
Datum | 21.08.2011 09:02 MSG-Nr: [ 693443 ] | 5978 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Weiß Ich denke, ehemals war der Sinn, dass keine Führungskräfte mit 58 Chef wurden und dann nach 2 Jahren abtreten mussten - und dann hat man vergessen, diesen Passus an die erhöhten Altersgrenzen anzupassen. Oder will man hier bewusst bezwecken, dass die Chefs nicht allzu alte Böcke sind? ;o) ... m.W. hat man das so bewusst reingeschrieben (da gibt es auch schon eine Neuere als die von Dir verlinkte ... in der trotz nun "Kann 65" noch die gleiche Regelung steht). Ist aber eben nur eine "Mustersatzung" des Städte- und Gemeindebundes/Städtetag/LFV ohne Rechtsverbindlichkeit - wie und ob das in der lokalen Satzung umgesetzt wird, ist eine Entscheidung der jeweiligen Gemeinde ... Geschrieben von Sebastian Weiß Ein Blick in die eigene Satzung rentiert sich also durchaus. ... ja, ja: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" :-) Gruß Gerhard | ||||
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